Drittes Kontrollschild für Veloträger

Ab Heute, 1. März 2022, kann ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern bestellt werden. Die kantonalen Strassenverkehrsämter und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) arbeiten eng für die Einführung zusammen. Mit dem dritten Kontrollschild für Motorwagen, das am Heckträger montiert werden kann, entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger.

Das neue Kontrollschild ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes. Um allfälligen Missbrauch zu verhindern, hat es eine rote statt weisse Grundfarbe und keinerlei eigenständige rechtliche Bedeutung. Es darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Das dritte Schild ist freiwillig. Es ist weiterhin erlaubt, das hintere Kontrollschild am Fahrradträger zu montieren.

Bestellt werden kann das dritte Schild ab 1. März 2022 bei den Strassenverkehrsämtern. Aktuell bereiten die Kantone zusammen mit den Schilderherstellern die Bestellmöglichkeiten vor. Gleichzeitig laufen beim ASTRA Abklärungen mit den Nachbarstaaten, damit dieses Kontrollschild bekannt ist und akzeptiert wird. Italien, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein haben bereits bestätigt, dass das Schild auf ihrem Staatsgebiet verwendet werden darf.

Die Medienmitteilung kann auf der Website vom ASTRA nachgelesen werden.