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Es gibt Empfehlungen, Regeln und Gesetze welche schweizweit gelten.

Strassenverkehrs Gesetz Artikel 43

Der wohl beliebteste Artikel, welcher immer wieder herangezogen wird wenn es darum geht zu untermauern, dass das Biken auf Trails verboten ist:

Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahr­rädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht be­fah­ren werden.

SVG Art. 43, Abs. 1

Wir wissen natürlich, dass die Fuss- und Wanderwege sehr geeignet sind um mit unseren Bikes befahren zu werden – aber natürlich nur mit Rücksicht und Toleranz.

Am 20. September 2022 hat nun auch das Bezirksgericht Affoltern in diese Richtung entschieden. Der Bericht dazu kann in den News vom Born nachgelesen werden.

Bundesgesetz über den Wald – Betreten und Befahren des Waldes

Im Waldgesetz wird nur das Befahren der Waldstrassen und nur mit Motorfahrzeugen geregelt. Das betrifft weder die Bio- noch die eBikes, jedoch sehr wohl die Elektrovelos mit einer gelben Nummer!

Schweizer Wanderwege

Die Organisation der Schweizer Wanderwege äussert sich ganz in unserem Sinne:

Die Schweizer Wanderwege stehen für ein rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander ein.

Schweizer Wanderwege – Mountainbikes und Velos

Weiter verweisen auch die Schweizer Wanderwege auf Ihre Homepage auf das Positionspapier:

Der Verband Schweizer Wanderwege tritt in einem gemeinsamen Positionspapier (2018) zusammen mit verschiedensten, nationalen Partnerorganisationen (SchweizMobil, BFU, Swiss Cycling, Schweizer Alpen-Club SAC, Seilbahnen Schweiz, Schweiz Tourismus und Schweizer Tourismus-Verband) für ein rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander von Wandernden und Velofahrenden / Mountainbikenden ein.

Mountainbikes & Velos auf Wanderwegen

Mountainbiking, Natur-und Landschaftsschutz – Positionspapier

Die Verbände Mountain Wilderness Schweiz, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife Schweiz und WWF Schweiz haben Anfang 2019 das Positionspapier «Mountainbiking, Natur-und Landschaftsschutz» herausgegeben, welches im Grundsatz in die gleiche Richtung zielt:

Mountainbiking ist Teil des Langsamverkehrs. Es ist eine Sportart, die hauptsächlich aus eigener Kraft in der Natur ausgeübt wird. Bei verantwortungsvoller Ausübung kann das Mountainbikingzu einem positiven Naturerlebnis und -verständnis beitragen. Eine gemeinsame Nutzung von Weginfrastrukturen abseits von öffentlichen Strassen durch Wandernde und Velo-und Mountainbikefahrer/innen (Koexistenz) ist oft möglich.

WWF Schweiz