AG

Im kantonalen Waldgesetz ist geregelt, dass das Befahren von Fuss- und Wanderwegen nicht gestatttet ist. Es können aber Wege explizit davon ausgenommen werden was bewilligt und im Waldplan publiziert werden muss.

Aargauer Wanderwege

Der Verein Verein Aargauer Wanderwege setzen uns für die Wandernden ein, ist jedoch sehr offen und ruft ebenfalls zu einem Miteinander auf:

1. Respekt: gegenüber Natur – und Mitmenschen!
2. Rücksicht: Bikende klingeln und passen das Tempo an – Wandernde machen trotz Vortritt Platz!
3. Toleranz: bedankt Euch für den Vortritt!

Wandern und Biken!