Der Artikel 43 vom Schweizerischen Strassen Verkehrs Gesetz wird sehr oft zitiert und wurde auch schon benutzt um Bussen auszusprechen, wenn sich Mountainbikende auf Wegen aufhielten, welche dazu angeblich nicht geeignet seien.
Am 20. September 2022 hat das Bezirksgericht Affoltern die beiden Zürcher Moutainbiker Alec Wohlgroth und Matthias Lüscher freigesprochen vom objektiven Tatbestand des Fahrens abseits von Wegen. Die beiden wurden auf Grund eines TV Beitrags vom Zürcher Revierförster angezeigt und zu einer Strafe verurteilt. Dagegen hatten sie Einsprache erhoben und jetzt Recht bekommen.
Der Bericht dazu kann in den News vom Born nachgelesen werden.